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So, 05.02.2012

Stern IconWiedereintritt / Übertritt

Die Tür steht offen...wenn Sie wieder in die Kirche eintreten wollen!

Ein Kirchenaustritt ist widerrufbar. Mitglied der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben.
So verstanden gibt es keine Kündigung, keinen Austritt aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Deshalb findet auch beim Wiedereintritt keine zweite Taufe statt.
Wenn man in Deutschland von Kirchenaustritt spricht, dann ist der Verwaltungsakt gemeint, bei dem Getaufte vor dem Standesamt erklären, dass sie nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören wollen. Die Kirche urteilt nicht über innere Beweggründe, die zu diesem Schritt führen.
Sie respektiert die persönliche Entscheidung. Sie muss sich auch selbst prüfen, wo sie Ärgernis gegeben hat und Anlass für die Austrittserklärung war.
Deswegen ist ein Kirchenaustritt in manchen Situationen nicht gleichbedeutend mit der Absage an den christlichen Glauben. Andere Motive können eine Rolle spielen.
Äußerlich zeigt sich der Kirchenaustritt durch den Wegfall der Kirchensteuer.
Doch mit Ihrer Erklärung haben Sie sich auch außerhalb der sichtbaren kirchlichen Gemeinschaft gestellt und sich damit auch vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen.
Sie können kein Patenamt mehr übernehmen und kein kirchliches Begräbnis beanspruchen.

Vielleicht ist in Ihnen nach einer Zeit des Abstandes oder aufgrund neuer Erfahrungen der Wunsch entstanden, wieder in die Kirche aufgenommen zu werden.

Sie werden bei der Kirche offene Türen finden. Gern zeigen wir Ihnen den Weg zurück!

Sie können den Wiedereintritt in der Pfarrei Ihres Wohnortes oder im Kirchenladen, ↗ [ka:punkt], Grupenstrasse 8, 30169 Hannover, vollziehen und mit einem Priester Ihres Vertrauens das Gespräch führen. Er wird für Sie beim Bischof den notwendigen Antrag auf Wiederaufnahme stellen. Dazu werden folgende Angaben von Ihnen benötigt:

Die Wiederaufnahme vollzieht sich dann in einer gottesdienstlichen Feier. Sie kann innerhalb eines Gottesdienstes Ihrer Gemeinde geschehen, oder auch in einem kleineren Rahmen. Dabei sprechen Sie das Glaubensbekenntnis und drücken damit Ihren Willen aus, wieder zur Gemeinschaft der katholischen Kirche zu gehören. Der Priester erklärt dann im Auftrag des Bischofs, dass Sie wieder mit allen Rechten und Pflichten in die Kirche aufgenommen sind. Sollten Sie das Sakrament der Firmung noch nicht empfangen haben, kann dies bei der Feier nachgeholt werden.